Pickerlüberprüfung für alle Automarken
In unseren Werkstätten führen wir für alle Automarken die §57a Überprüfung, objektiv im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Normen, mit hoher Fachkompetenz durch. Wir sorgen für die Verkehrs - und Betriebssicherheit Ihres Kraftfahrzeuges! Machen Sie sich gleich hier einen Termin aus.
Pickerl machen bei Rainer
Sie haben den Vorteil, Termine wie Jahresservice oder Räderumstecken mit der §57a Überprüfung zu kombinieren. Somit müssen Sie nicht extra einen Termin nur für die §57a Überprüfen bei einer Prüfstelle vereinbaren. Bei der Notwendigkeit einer weiteren Reparatur aufgrund bestehender Mängel, können wir diese Arbeiten umgehend erledigen. Mit Kostenvoranschlag und ohne erneuten Termin, wissen Sie genau über alle Taten an Ihrem Auto bescheid. Durch eine hohe Ersatzteilverfügbarkeit von fast 95 Prozent, können Sie meist am selben Tag und mit gültiger §57a Plakette die Werkstätte wieder verlassen.
Gesetzliche Überprüfungsintervalle § 57a
Personen und Kombinationskraftwagen (Klasse M1) und Anhänger müssen nach 3 Jahren der Erstzulassung zur §57a Überprüfung. Zur zweiten Überprüfung müssen Sie nach weiteren nach 2 Jahren. Danach ist einen jährliche Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. (3-2-1 Regel) Taxis, Rettungswagen und alle Lastkraftwagen (Klasse N) sind von der 3-2-1 Regel ausgenommen und müssen jährlich zur Überprüfung.
Zeitpunkt der Pickerlüberprüfung
Die §57a Überprüfung ist frühestens 30 Tage vor dem Erstzulassungsmonat möglich. Der letzt mögliche Termin ist vier Kalendermonate nach dem Erstzulassungsmonat. Wird diese Frist überzogen steht einer normalen §57a Überprüfung nichts entgegen, jedoch verliert das Fahrzeug bis zur bestätigten Fahrtauglichkeit seine Straßenzulassung.
§57a Prüfstelle im Rainer Megastore
Berechtigungen nach Fahrzeugklassen (Welcher Fahrzeugklasse Ihr Kraftfahrzeug angehört können sie den Zulassungsschein entnehmen)
Megastore | ||
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Kleinkrafträder
- zweirädrige (Klasse L1e) |
X |
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Motorräder
- Kleinmotorräder |
X |
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Motorräder mit Beiwagen
(Klasse L4e) |
X |
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Motordreiräder
(Klasse L5e) |
x |
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Kraftwagen bis 2.800kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht
-Personenkraftwagen (Kl. M1) |
X bis 3.5t |
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Anhänger ungebremst max 750kg Gesamtmasse (Klasse 01)
-Anhängerwagen |
x |
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Jetzt Pickerl-Termin vereinbaren!
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Wunsch-Termin zur § 57a Pickerlüberprüfung im Rainer Megastore. Ihren Wunsch-Termin nehmen wir auch gerne telefonisch unter 01/60166 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.